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Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz


In Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937, die sogenannte „Hinweisgeberrichtlinie“ oder „Whistleblower-Richtlinie“, und auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir eine Interne Meldestelle für Mitteilung von Missständen eingerichtet. Hinweisgeber, die im privaten oder im öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben, die insbesondere einen Bezug zum Wirkungskreis unseres Autohauses haben, können sich an die Meldestelle wenden.

 

Informationen über das Hinweisgeberschutzgesetz

Möglichkeit zur Meldung von Missständen

Beauftragter für die Meldestelle für Hinweisgeber:

Daniel Huber

E-Mail

Online-Formular für Meldungen an die interne Meldestelle

Bitte beachten Sie: Sie können das Formular Anonym absenden, wir können Ihnen jedoch nur eine Empfangsbestätigung / Rückmeldung zur Ihrem Anliegen geben, wenn das Feld E-Mail oder Telefon ausgefüllt ist.

Angaben zum Hinweisgeber: (diese Angaben sind freiwillig)

Angaben zur betroffenen Einrichtung:

Sachverhalt:

* Pflichtfelder bitte ausfüllen